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Rechtsformen im Vergleich

Einzelfirma Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsnatur Eigentum des Inhabers juristische Person/Kapitalgesellschaft juristische Person/Kapitalgesellschaft
Gründer eine natürliche Person mindestens 1 natürliche oder juristische Person mindestens 1 natürliche oder juristische Person
Gründungskapital keine gesetzlichen Vorschriften im Minimum CHF 100'000.-, wovon mindestens CHF 50'000.-, auf jeden Fall aber 20 %, einbezahlt werden müssen im Minimum CHF 20'000.-, wovon 100 % einbezahlt werden müssen.
Geschäftsname/Firma Familienname des Inhabers, mit oder ohne Vornamen, Zusatz erlaubt freie Wahl, Zusatz AG ist immer zwingend freie Wahl, Zusatz GmbH ist immer zwingend
Handelsregister-Eintrag ab Fr. 100'000.- zwingend zwingend, da konstitutive Wirkung zwingend, da konstitutive Wirkung
Haftung Unbeschränkte und persönliche Haftung des Inhabers Gesellschaftsvermögen Gesellschaftsvermögen
Organe keine Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, fakultativ: Kontrollstelle
Geschäftsführung Inhaber Verwaltungsrat, oder die von ihm ernannte Geschäftsführung (Direktor). Mindestens 1 Verwaltungsrat oder 1 Direktor mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein. alle Gesellschafter, oder die von ihnen ernannte Geschäftsführung Ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift muss in der Schweiz wohnhaft sein
Buchführung zwingend, sofern im Handelsregister eingetragen zwingend zwingend
Steuern Steuersubjekt ist der Inhaber Die AG versteuert Gewinn und Eigenkapital Die GmbH versteuert Gewinn und Stammkapital