Das neue MWSt-Gesetz ab 1.1.2010 bringt eine Vielzahl von Erleichterungen
Das am 1. Januar 2010 in Kraft tretende, revidierte Mehrwertsteuergesetz (nMWSTG) enthält über 50 Änderungen, die wirtschaftsfreundlich ausgestaltet sind und den steuerpflichtigen Personen eine Vielzahl von Erleichterungen bringen. Das nMWSTG bringt beispielsweise eine Abkehr vom oft gerügten Formalismus, stärkt die Rechtssicherheit, beseitigt die mit Spenden und Kapitalzuschüssen (sog. Mittelflüsse) verbundene Kürzung des Vorsteuerabzugs und ermöglicht beim Handel mit gebrauchten Gegenständen gar den Abzug einer fiktiven Vorsteuer.
Gültige Steuersätze bis 31.12.2010:
Normalsatz 7,6 %; reduzierter Satz 2,4 %; Sondersatz 3,6 %
Gültige Steuersätze ab 01.01.2011:
Normalsatz 8,0 %; reduzierter Satz 2,5 %; Sondersatz 3,8 %