Steuern Kapitalgesellschaften
Ordentliche Besteuerung
Die Gewinnsteuer bei Kapitalgesellschaften
Steuerpflichtig sind in der Regel Kapitalgesellschaften, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften besteht bei der Aktiengesellschaft und der GmbH eine klare Trennung zwischen Privatem und Geschäft. AG und GmbH werden als Unternehmen besteuert, Aktionäre und Gesellschafter als Privatpersonen. Was bei Personengesellschaften die Einkommenssteuer, ist bei Kapitalgesellschaften die Ertragssteuer. Diese Gewinnsteuer fällt beim Bund, bei den Kantonen und den Gemeinden an. Die Steuerpflicht beginnt am Tag der Eintragung ins Handelsregister.
Besteuerung auf Bundes Ebene
Die Gesellschaften entrichten eine Gewinnsteuer. Es gibt keine eidgenössische Kapitalsteuer.
Der Gewinnsteuersatz der direkten Bundessteuer ist proportional und beträgt 8,5% des Reingewinns.
Besteuerung auf Kantonaler Ebene (Kanton Zug)
Die Gewinnsteuer von Kapitalgesellschaften beträgt ab dem Jahr 2020 3.5%, multipliziert mit dem geltenden Steuerfuss.
Die Gewinnsteuer ist nicht nur auf den ausgewiesenen Reingewinn (Ertrag minus Aufwand) fällig, sondern auch auf den geschäftsmässig nicht begründeten Aufwand. Die Steuerzahlungen selbst hingegen gelten als steuermindernder Aufwand. Dies im Gegensatz zu den Steuern von Privatpersonen, wo sie zu den Lebenshaltungskosten zählen und damit nicht von den Steuern abzugsfähig sind.
Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Die Kapitalsteuer beträgt 0.5‰ des steuerbaren Eigenkapitals, multipliziert mit dem geltenden Steuerfuss.
Das Eigenkapital besteht aus dem einbezahlten Aktien-, Grund- oder Stammkapital, dem Partizipationskapital, dem freien Stiftungsvermögen, den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven sowie dem Bilanzgewinn. Steuerbar ist mindestens das einbezahlte Aktien-, Grund- oder Stammkapital, einschliesslich des einbezahlten Partizipationskapitals.
Das Eigenkapital bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode.